“…Bei der geplanten Verbreiterung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) bis zum Jahr 2014 tun sich derzeit zwischen dem Land und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Gräben auf. Knackpunkt ist das “Nassbaggergut”. Dabei handelt es sich um drei Millionen Kubikmeter Erde, die unterhalb des Kanalwasserspiegels ausgehoben werden. Bislang wollte der Träger des NOK-Ausbaus, das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau (WSA), den Nassaushub vor der Eckernförder Bucht verklappen. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hält dies jedoch für unzulässig und beruft sich dabei auf das seit 1. März gültige Wasserhaushaltgesetz (WHG) des Bundes.
“Es gibt unterschiedliche Auslegungen dieses Gesetzes”, bestätigte am Dienstag Claudia Thoma, Sprecherin der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord. “Jetzt werden die Fachreferenten beider Seiten versuchen, sich zu einigen.” Es gebe teilweise andere Rechtsauffassungen, sagte Christian Seyfert, Sprecher des Umweltministeriums in Kiel. “Wir sind uns aber in unserer Auslegung sehr sicher.” Nach dem WHG dürfen feste Stoffe nicht mehr in einem Küstengewässer entsorgt werden. Es sei denn, es handelt sich um Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde. Das Kieler Ministerium betrachtet den Aushub des Kanals jedoch nicht als Sediment, sondern als “gewachsenen Boden…”
shz.de, 27.07.2010
